Liebe Läute!, ach nein: Leute!
Es geht um`s Läuten.
Warum und wann läuten unsere Kirchenglocken?
Die Ordnung unserer Kirche besagt (§ 9 des Lebensordnungsgesetzes), dass unsere Glocken „zum Gottesdienst und zum Gebet“ geläutet werden dürfen.
Für die Bestimmung der Uhrzeiten ist das Presbyterium verantwortlich.
Nun hatten wir bisher drei unterschiedliche Läuteordnungen in unseren drei Dörfern mit vielen Besonderheiten. Da in Bonbaden und Schwalbach der Läutedienst ehrenamtlich getätigt wird, wurde eine Vereinfachung nötig. Das Presbyterium entschied außerdem, dass für eine Gemeinde auch eine gemeinsame Läuteordnung sinnvoll sei.
Somit ist folgende Läuteordnung ab dem 1. Juni 2021 für unsere drei Kirchen gültig:
montags bis samstags: 7 Uhr und 11 Uhr und 19 Uhr (kleines Geläut)
sonntags: 8 Uhr und 19 Uhr (volles Geläut)
Läuten zum Gottesdienst: 30 Min. vorher Anläuten (kleines Geläut)
10 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)
Läuten zum Trauergottesdienst:
15 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)
Sterbeläuten: immer 17 Uhr für 10 Min. (kleines Geläut)
Das Sterbeläuten geschieht für verstorbene Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Es kann auf Wunsch auch für Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner geläutet werden, die unserer Kirchengemeinde nicht angehörten, denn auch sie und ihre Familien können das fürbittende Gebet gebrauchen. Zur Beerdigung wird nur geläutet, wenn ein kirchlicher Trauergottesdienst stattfindet.
An Feiertagen wird wie an Sonntagen geläutet.
Ausnahme: An Karfreitag werden nach dem Gottesdienst alle Glocken ausgeschaltet bis zum Ostersonntag.
In der Silvesternacht läuten die Glocken von 0.00 Uhr bis 0.30 Uhr ins neue Jahr hinein.
Das Prebyterium
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an die Kirchengemeinde
Bonbaden-Neukirchen-Schwalbach
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( Voba Mittelhessen )
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